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Russlanddeutsche 1937

Russlanddeutsche 1937

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Der „Große Terror“, die so genannten stalinistischen Säuberungen in der Sowjetunion, hatten in den Jahren 1937 und 1938 ihren Höhepunkt. Unter dem Terror litten alle Völker der Sowjetunion, in besonderem Maße aber Minderheiten wie Polen, Deutsche, Letten oder Finnen. Ein Grund für die massenhafte Verfolgung war die Wende in der sowjetischen Innenpolitik ab Mitte der 1930er Jahre mit einer zunehmenden Abkapselung vom Ausland. Man argwöhnte, ausländische Staaten könnten durch nationale Minderheiten schädliche Einflüsse ins Land bringen, und verurteilte die Beschuldigten ohne Beweislage in politischen Pseudogerichtsverfahren. Bis zum 16.11.1937 wurden im Zuge der „Deutschen Operation“ gegen 2.554 Personen Urteile gefällt, 2.294 davon wurden zum Tode verurteilt. Bis zum 15.11.1938 wurden Verfahren gegen 56.787 Personen durchgeführt. 41.898 Personen wurden zum Tod durch Erschießen, 10.247 zu zehn Jahren Haft, 1.913 zu mehrjähriger Haft im Besserungsarbeitslager verurteilt. Nach allen „nationalen“ Operationen wurden 335.513 Personen verurteilt, davon 73,66 Prozent zum Tode durch Erschießen.

Erst nach Stalins Tod bekam das Oberste Gericht der UdSSR im September 1953 das Recht, die Entscheidungen der außergerichtlichen Gremien (Trojka) einer Revision zu unterziehen. Der Prozess der Rehabilitierung der unschuldig Hingerichteten dauert bis heute an und führt zu der Feststellung: „Rehabilitiert wegen des Fehlens eines Straftatbestands.“