1941 erfuhren die Russlanddeutschen stärker als jemals zuvor, dass sie trotz aller Beteuerungen des Systems nicht zu den gleichberechtigten Völkern der Sowjetunion gehörten. Das wurde vor allem durch den Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der Sowjetunion vom 28. August 1941 „Über die Übersiedlung der Deutschen, die in den Wolgarayons wohnen“ dokumentiert. Drei Jahre nach dem „Großen Terror“ und zwei Monate nach Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges am 22. Juni 1941 wurden die Wolgadeutschen darin ohne jeden Grund der Kollaboration mit dem angreifenden Deutschland bezichtigt. Der russlanddeutsche Historiker Viktor Herdt erfasste insgesamt rund 35 Erlasse, Verordnungen, Befehle und Beschlüsse, mit denen die Deportation der Russlanddeutschen mit größter Akribie geregelt wurde. Laut Angaben des KGB der UdSSR wurden bis zum 25. Dezember 1941 894.626 Deutsche in der Sowjetunion zwangsweise umgesiedelt, die meisten aus der ASSR der Wolgadeutschen mit 374.717 Personen. Aus ihren Siedlungsgebieten im europäischen Teil der Sowjetunion wurden sie unter menschenunwürdigen Bedingungen in die unwirtlichsten Gegenden des Reiches im Osten und hohen Norden gebracht. Bereits auf dem Weg dorthin, vor allem aber in den Zwangsarbeitslagern der sogenannten Trudarmee starben Hunderttausende Russlanddeutsche einen frühen und grausamen Tod.
Deportationen der Deutschen in der Sowjetunion
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