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Der Mährische Ausgleich von 1905

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Böhmische (tschechische) und deutsche Wahlbezirke in der Wählerklasse der Landgemeinden nach dem mährischen Landesgesetz vom 27. November 1905.

Der Mährische Ausgleich von 1905

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Der Mährische Ausgleich umfasste vier 1905 beschlossene Gesetze für die Marktgrafschaft Mähren, die eine Beseitigung des Nationalitätenkonflikts zwischen Deutschen und Tschechien ermöglichen sollten. Dieser Einigung gingen mehrjährige Verhandlungen zwischen der deutsch- und tschechischsprachigen Bevölkerung, des mährischen Landtages sowie der cisleithanischen Regierung in Wien hervor. 

Die vier Gesetze beinhalteten: 

- die Änderung der Landesordnung und die Einführung einer neuen Landtagswahlordnung: Ein neuer Wählerkataster, der nach nationalen Kurien eingeteilt wurde, bestimmte die Übernahme von Mandaten für die jeweilige Nationalität. Dabei konnten Tschechien und Deutsche jeweils ausschließlich die Kandidaten ihrer eigenen Nationalität wählen. 

- das Schulausgleichsgesetz: Schulen der jeweiligen Nationalität sollten ausschließlich Kinder der eigenen nationalen Zugehörigkeit aufnehmen. Gleichzeitig wurden im Landesschulrat zwei separate Sektionen für die jeweilige Nationalität eingerichtet. 

- die Regelung zum Gebrauch beider Landessprachen in den Behörden: Fortan war es jedem Selbstverwaltungskörper überlassen, eine Geschäftssprache für den Bezirk zu wählen, solange dabei die Bedürfnisse der jeweiligen Sprachminderheit nicht übergangen wurden.  

Der Mährische Ausgleich beruhigte die nationalistischen Spannungen zwischen Deutschen und Tschechien. Beide Völker erlangten dadurch sprachlich und kulturelle Autonomie. Ein ähnliches Modell wurde 1910 für die mehrsprachige Bukowina angewandt und 1914 für Galizien zwischen den Polen und Ruthenen verhandelt. Dennoch konnte der Mährische Ausgleich nicht alle nationalen Bestrebungen lösen: Der nationalstaatliche Konflikt, bei dem die Tschechen für eine eigene Regierung in Prag plädierten, während die sudetendeutsche Minderheit auf ihre Zugehörigkeit zu Altösterreich setzte, konnte bis zur Gründung der Tschechoslowakischen Republik 1918 nicht gelöst werden.