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Russlanddeutsche 1945

Russlanddeutsche 1945

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Am 8. Januar 1945 trat in der UdSSR das verschärfte Statut für Sondersiedler in Kraft. Das wichtigste Ziel war, die Sondersiedler dauerhaft an den ihnen zugewiesenen Orten zu behalten. 1945-1946 wurden ca. 104.000 nicht deportierte „ortsansässige Deutsche“ in Sibirien und Kasachstan unter das Regime der Sondersiedlung gestellt. Per Erlass des Obersten Sowjets der UdSSR vom 26. November 1948 wurde das bis dahin geltende Strafmaß von fünf Jahren Haft für unerlaubtes Verlassen (Flucht) der Sondersiedlung bzw. des Arbeitslagers auf 20 Jahre Zwangsarbeit verschärft. Durch eine Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 27. Dezember 1951 wurde das Sondersiedlungsregime für die „ortsansässigen Deutschen“ endgültig verankert. Erst nach Stalins Tod wurde das Regime der Sondersiedlung per Erlass vom 13. Dezember 1955 aufgehoben. Jeder Sondersiedler älter als 16 Jahre musste schriftlich bestätigen, dass ihm das Verbot einer Rückkehr in sein Siedlungsgebiet der Vorkriegszeit verboten war. Dieses Verbot bestand trotz der Teilrehabilitierung (29. August 1964) bis zur Aufhebung einer Reihe von repressiven Rechtsakten 1974. Damit wurde die ethnische Säuberung des europäischen Teils der UdSSR von der deutschen Bevölkerung und deren endgültige Sesshaftmachung im Ural, in Sibirien, Kasachstan und Mittelasien bezweckt. Alle anderen deportierten Völker, außer den Krim-Tataren, durften 1956-1958 in ihre angestammten Siedlungsgebiete zurückkehren und bekamen dort erneut ihre Autonomen Sozialistischen Republiken bzw. Gebiete mit Bildungs- und Kultureinrichtungen.