Die Gebietsabtrennungen des Münchner Abkommens bildeten den Anfang des Untergangs der Tschechoslowakischen Republik. Im März 1939 stellte Hitler der Tschechoslowakei ein Ultimatum: Entweder übergebe man das „Schicksal des tschechischen Volkes und Landes vertrauensvoll in die Hände des Führers“ oder nehme die Besetzung der Tschechoslowakei durch die Wehrmacht mit der Bombardierung Prags in Kauf. Der tschechoslowakische Präsident Emil Hacha gab Hitlers Forderungen nach und unterzeichnete einen „Protektoratsvertrag“. Die Wehrmacht marschierte daraufhin am 15. März 1939 auf das verbliebene tschechoslowakische Staatsgebiet ein, das fortan als „Protektorat Böhmen und Mähren“ als ein Teil des Großdeutschen Reiches verwaltet wurde.
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© Bundesarchiv / Bild 183-2004-1202-505
Adolf Hitler beim Abschreiten einer Ehrenformation auf der Prager Burg am 15. März 1939.
Das Protektorat im Zweiten Weltkrieg
Wappen des Protektorats Böhmen und Mähren
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Urheber: Jaro.p
1. Sudetendeutsche Gebiete werden dem Deutschen Reich angegliedert (Münchner Abkommen 30. September, Eingliederung 1. und 2. Oktober 1938)
2. Polen besetzt Gebiete in Teschen (2. Oktober 1938).
3. Ungarn besetzt Grenzgebiete teils ungarischer Ethnie (2. November 1938) sowie auch
4. die ruthenischsprachige Karpatoukraine (15. März 1939).
5. Am 15. März 1939 wird die „Rest-Tschechei“ von Deutschland faktisch annektiert und zum Protektorat Böhmen und Mähren erklärt.
6. Von der Tschechoslowakei bleibt nur der Satellitenstaat Slowakei.
Edvard Beneš um 1942.
Im Sudetenland wurden zu Beginn des Zweiten Weltkrieges 1939 etwa eine halbe Millionen Wehrpflichtige zum Kriegsdienst eingezogen. Das „Protektorat Böhmen und Mähren“ entging der Wehrpflicht jedoch durch eine Freistellung der Bevölkerung, da das Gebiet als Luftschutzkeller, Kornkammer und Waffenschmiede des Reiches dienen sollte. Dieser Umstand während des Krieges Vergünstigungen zur Folge: Die Lebensmittelversorgung war dort besser als in anderen Regionen des Reiches und es gab nur vereinzelt Bombenangriffe.
Zum Zeitpunkt des Münchner Abkommens war Edvard Beneš seit drei Jahren tschechoslowakischer Staatspräsident. Er betrachtete das Abkommen als „Diktat der Westmächte“ und fühlte sich insbesondere vom Einlenken Großbritanniens und Frankreichs gegenüber Hitler verraten. Am 5. Oktober 1938 trat er darum als Präsident zurück und ging nach London. Dort gründete er 1940 eine Exilregierung, mit der er die Wiederherstellung der Tschechoslowakei in den Grenzen vor 1938 und die Vertreibung Millionen Deutscher plante.
Im April 1945 verabschiedete die Regierung im ostslowakischen Kauschau ein Programm, das unter anderem die Enteignung deutscher und ungarischer Minderheiten vorsah. Bereits beim Prager Aufstand ab dem 5. Mai 1945 kam es zu extremer Gewalt gegen deutsche Zivilisten. Unmittelbar nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht kehrte Beneš nach Prag zurück. In öffentlichen Reden kündigte er an, die Deutschen im Land „liquidieren“ zu wollen. In der Folge wurden Sudetendeutsche vielerorts schikaniert, gedemütigt, oft auch getötet. Seitens der Bevölkerung kam es beim Prager Aufstand am 5. Mai zu ersten Übergriffen auf deutsche Zivilisten, die sich durch brutale Rücksichtslosigkeit und extreme Grausamkeit auszeichneten.