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1941-1944: Unter deutscher Besatzung

1941-1944: Unter deutscher Besatzung

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Ca. 350.000 sowjetische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit („Sowjetdeutsche“) konnten von sowjetischen Behörden wegen des schnellen Vormarsches der deutschen Wehrmacht nicht deportiert werden. Im Teil der Südukraine, der unter rumänischer Besatzung („Transnistrien“) stand, übte das SS-Sonderkommando „R“ die Aufsicht über die deutschen Dörfer aus. In den besetzten Gebieten bekamen die dort angetroffenen Deutschen einen Volkstums Ausweis. In der Industrie, im Transportwesen und der kommunalen Wirtschaft arbeitende „Volksdeutsche“ bekamen eine höhere Entlohnung als die übrige Bevölkerung, jedoch eine niedrigere als Reichsdeutsche. Bis Ende 1942 ließen sich 9.000 bis 10.000 volksdeutsche Männer und Frauen als Ostarbeiter nach Deutschland anwerben.

Nach der Niederlage der Wehrmacht bei Stalingrad begann deren Rückzug. Dem ging die von deutschen Besatzungsbehörden angeordnete Umsiedlung der Volkdeutschen zur Ansiedlung auf annektiertem polnischem Gebiet („Warthegau“) bzw. auf Reichsgebiet für die Verwendung in Industrie und Landwirtschaft voraus. Diese Evakuierung wurde unter der Losung „Heim ins Reich“ durchgeführt. Im Warthegau und anderen Provinzen angekommene „Ost-Fälle“ wurden von Kommissionen der Einwanderungszentrale (EWZ) auf ihre Volkszugehörigkeit hin überprüft und eingebürgert. Männer im wehrfähigen Alter wurden zum Kriegsdienst eingezogen. Nach Kriegsende wurden von den ca. 350.000 evakuierten Volksdeutschen ca. 210.000 in die UdSSR zurückgeholt („repatriiert“) und wie die 1941-1942 Deportierten als Arbeitskräfte Betrieben zugeteilt und dem Regime der Sondersiedlung unterstellt.