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Ankunft der Flüchtlinge und Vertriebenen in Bayern

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© Stadtarchiv Neutraubling.

https://portale.hdbg.de/neuanfaenge/+(Unter+der+Rubrik+„Meilensteine+der+Integration“)

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Schlesische Landsmannschaft Neutraubling um 1950.

Ankunft der Flüchtlinge und Vertriebenen in Bayern

Für Millionen Ostdeutsche bedeutete das Kriegsende kein Ende von Gewalt, Verfolgung und Zwangsarbeit. Etwa 500.000 Schlesier flohen nach Bayern, wobei sie sich in der Hoffnung auf eine baldige Rückkehr in ihre alte Heimat zunächst vor allem im Osten niederließen. Zusammen mit ca. 1,5 Millionen weitere Heimatvertriebenen mussten die Schlesier in Bayern untergebracht und versorgt werden.

Die Heimatvertriebenen erlebten dabei oft stille Ablehnung, zuweilen auch offene Feindschaft. Trotz aller Schwierigkeiten wurde ihnen die Integration durch ihre Gemeinsamkeiten mit den Einheimischen erleichtert: Sie waren Deutsche und Angehörige des Christentums und verfügten über vergleichbare berufliche sowie akademische Abschlüsse wie die Menschen in Bayern. Dennoch waren die Anfangsjahre in der neuen Heimat herausfordernd, in denen viele Menschen in Not- und Massenunterkünften untergebracht waren. Familien suchten ihre Angehörigen, die Arbeitslosigkeit war sehr hoch. Die Vertriebenen nahmen ihr Schicksal selbst in die Hand, indem sie Betriebe gründeten und Arbeitsplätze schufen.

Mit der Währungsreform 1948 und der Gründung der Bundesrepublik 1949 setzte ein wirtschaftlicher Aufschwung ein. Ab 1949/50 organisierten sich die Vertriebenen in Landsmannschaften.

Den in Schlesien verbliebenen Deutschen wurde der Gebrauch der deutschen Sprache verboten, die deutschen Namen wurden polonisiert, sie wurden beruflich oft diskriminiert. Man versuchte so, ihnen ihre Identität zu nehmen.

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© Museum Bayerisches Vogtland

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Flüchtlingsausweis Bayern, 1949.

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© Museum Bayerisches Vogtland

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Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge, 1955.

Flüchtlingsausweise 

Der Staatskommissar für das Flüchtlingswesen Wolfgang Jaenicke führte 1946 in Bayern den Flüchtlingsausweis ein. Dieser diente einerseits zur Gewinnung wichtiger statistischer Daten über die Vertriebenen. Andererseits wies er den Flüchtlings- bzw. Vertriebenenstatus nach und berechtigt zum Empfang von bestimmten Leistungen und Vergünstigungen. Erhaltene Geld- und Sachspenden wurden im Ausweis eingetragen.

Im Zusammenhang mit dem Bundesvertriebenengesetz vom 19. Mai 1953 löste ein neuer Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge den alten Flüchtlingsausweis ab. Heimatvertriebene erhielten den Ausweis A, Vertriebene den Ausweis B und Sowjetzonen-Flüchtlinge den Ausweis C. Bis 1993 wurde der Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge ausgestellt.